Teilhabegesetz Kampagne

Mitte 2015 wurde diese Kampagnenseite zum Teilhabegesetz ins Leben gerufen. Ziel war es, einerseits über die derzeitigen Probleme für Menschen mit Behinderungen zu informieren. Andererseits sollte dargestellt werden, welches breites Bündnis hinter diesen Forderungen steht. Später wurden auch aktuelle Informationen und detaillierte Forderungen und Kritiken an Gesetzesentwürfen hinzugefügt.

Die Seite forderte zum Unterzeichnen der Petition “Recht auf Sparen und ein gutes Teilhabegesetz” auf. Diese Petition erreichte über 320.000 Unterstützer. Der damalige Fokus lag noch deutlich auf der Problematik der Vermögens- und Einkommensanrechnung bei der Eingliederungshilfe (und Hilfe zur Pflege).

Auszug aus der Seite:

Worum geht es?

300.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland leben mit Assistenz. Das heißt: Sie brauchen Unterstützung beim Kochen, bei der Körperpflege, beim Anziehen und anderen Tätigkeiten des Alltags. Dies wird im Rahmen der „ergänzenden Sozialhilfe“ finanziert. Das Problem: Es gelten für sie die gleichen Regeln wie für Menschen, die nicht arbeiten und kein Einkommen haben.

  • Sie dürfen nicht mehr als 798 € verdienen. Alles was darüber hinaus geht, wird mit mindestens 40% vom Sozialamt eingefordert. Es ist also höchst unattraktiv für diese Gruppe von behinderten Menschen einer geregelten Arbeit nachzugehen, sie würden aber gerne arbeiten.
  • Sie dürfen maximal nicht mehr als 2.600 € ansparen, dürfen keinen Bausparvertrag und keine Lebensversicherung besitzen und das Erbe wird auch einkassiert. Alles was darüber hinaus geht, wird mit mindestens 40% vom Sozialamt eingefordert.
  • Sogar deren Beziehungspartner/in, sollte man mal mit ihm/ihr zusammenleben, würde mit seinem/ihrem Einkommen und Vermögen ebenfalls herangezogen werden.

Die Seite ist (Stand: September 2016) weiterhin unter kampagne.teilhabegesetz.org zu finden.